Freedom of Religion but with Exceptions. Opportunities and Difficulties for non-Lutherans in Denmark, 1840-1900
Seit der Einführung der Reformation im Jahr 1536 war Dänemark ein lutherisches Königreich. Schon im 17. Jahrhundert wurde unter bestimmten Voraussetzungen auch die Genehmigung zur Gründung von Reformierten und Römisch-katholischen Gemeinden gegeben. Ab 1840 erlebte Dänemark mehrere geistliche Erweckungen und die davon angeregten Menschen drängten nach größerer Freiheit. Gläubige trafen sich in Konventikeln, einige von ihnen wurden Baptisten, was aber in Dänemark gesetzlich verboten war. Die Baptisten und der Lutherische Pfarrer N. F. S. Grundtvig (1783-1872) setzen sich für Religionsfreiheit ein, die mit der Verfassung von 1849 (neben demokratischen Wahlen) eingeführt wurde, allerdings nicht zur Gleichberechtigung für alle Religionen führte. Nach 1849 konnten die Baptisten frei wirken, die Römischen-Katholiken konnten ihre Arbeit ausdehnen und auch neue Bewegungen wie die Mormonen konnten missionarisch tätig sein. Dennoch blieb die Lutherische Kirche eine etablierte „Volks-Kirche“ mit einer ganzen Reihe von Privilegien. Dank einiger wichtiger Erweckungsbewegungen innerhalb der Volkskirche waren bis zum Jahr 1900 99% aller Dänen Kirchenglieder geblieben.