Querelles de clocher dans l’Ancienne Confédération helvétique (1520-1540) : collateurs, dîmes et Réforme
In den 1520er und 1540er Jahren führt die Einführung der Reformation in die Schweiz zu zahlreichen Streitigkeiten, die sich auf die Verwendung des Zehnten, die Kollatur- und Präsentationsrechte, den Unterhalt der Geistlichen oder die Benutzung und Instandhaltung der Kirchengebäude beziehen. Anhand dieser Konflikte versuchen die weltlichen Obrigkeiten und Gemeinden nicht nur die Verbreitung der neuen Lehre voranzubringen oder aufzuhalten, sondern auch ihre eigenen weltlichen Interessen zu fördern. Das Patronats- und Kollaturrecht, die zahlreichen Burgrechte und Landfriedensbünde werden infolgedessen für verschiedene Akteure (Obrigkeiten, Genossenschaften, Einzelpersonen) zu rechtlichen Mitteln, um einerseits ihr eigenes Heil und das Heil ihrer Verbündeten zu sichern, andererseits aber auch um vorteilhafte Urteile in zahllosen alten, weltlichen Konflikten zu erzwingen. Der vorliegende Aufsatz zeigt demnach, dass die Reformation nicht nur eine Frage des persönlichen Glaubens ist, sondern auch im Zentrum von rechtlichen und ökonomischen Verhandlungen steht, die die politische und konfessionelle Karte der Alten Eidgenossenschaft tief verändern. Als relevantes Beispiel wird hier das Münstertal hervorgehoben: in dieser Gegend versuchen Bern und Solothurn, die sich über den Glauben uneinig sind, jahrelang ihre Glaubensansicht durchzusetzen, verbünden sich jedoch unter Umständen trotzdem, um die Entrichtung des Zehnten von den Landgemeinden zu erzwingen. Das Münstertal ist ein einleuchtendes Beispiel der Vielsichtigkeit der Einführung der Reformation, die nicht nur eine Glaubenssache blieb, sondern auch rechtlichen Fragen unterstand.